§ 2 Zweck und Ziel
1. Der Zweck des Vereins ist in erster Linie die Förderung von Begegnungen, der Auseinandersetzung und dem Austausch zwischen europäischen und afrikanischen Künstlern. Zweck ist ferner, durch diese Begegnung eine gleichberechtigte Rezeption der Kunst beider Kontinente zu fördern.

2. Ziel des Vereins ist die Verstärkung des kulturellen Dialogs zwischen Afrika und Europa im Sinne eines gleichberechtigten Kulturaustausches. Dieser Dialog soll besonders auf der Ebene der bildenen und darstellenden Kunst geführt werden.

3. Ziel ist es, Kunst als lebensumspannenden Aspekt in die öffentliche Diskussion einzubringen und den Gedanken des Kulturaustauschs und der Völkerverständigung den Menschen vor Ort nahe zu bringen und die Auseinandersetzung darüber in weitere, gesellschaftlich relevante Bereiche - wie Religion, Wirtschaft und Politik - fortzusetzen.

4. Ziel ist eine kulturelle Bildungsarbeit durch gegenseitige Vermittlung von afrikanischem und europäischem Kulturgut, um eine fundierte Auseinandersetzung mit den Kulturen und Völkern Afrikas und Europas im Kulturvergleich zu ermöglichen und langfristig Vorurteilen und rassistischen Tendenzen entgegenzuwirken.

§ 3 Aufgaben des Vereins sind u.a.:
- Begegnung und Interaktion von Künstlern beider Kontinente in Form einer geschlossenen Projektphase (sog. "Symposium"), die eine Rundreise im Gastland (bzw. Gastländern), gemeinsames künstlerisches Arbeiten, Ausstellungen und Aktionen mit und für die Öffentlichkeit (Seminare, Workshops, Diskussionen etc.) enthält;
- Organisation oder Unterstützung von Ausstellungen, die inhaltlich den Zielen des Vereins verpflichtet sind;
- Umfassende Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Publikationen etc.);
- Kontaktpflege und Informationsaustausch mit öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Kunst (Museen, Galerien, Stiftungen, Universitäten, Bildungseinrichtungen, nationale und internationale Kulturinstitute u.a.);

§ 4 Gemeinnützigkeit und Haushaltsführung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung, insbesondere durch die Förderung des Kulturaustausches.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Funktionsträger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch die Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden von Privatleuten oder Firmen oder durch Zuschüsse von Behörden und Institutionen erbracht. Der Verein hat unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß Buch zuführen und einen jährlichen Rechnungsabschluß zu erstellen.

§ 10 Der Kunstrat
1. Der Kunstrat setzt sich aus mindestens drei Personen, die im . Bereich der Kunst besonders qualifiziert sind, zusammen. Die Mitglieder des Kunstrates müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.
2. Der Kunstrat unterstützt die Arbeit des Vereins und berät den Vorstand in allen inhaltlichen Belangen, die den Bereich, der Kunst betreffen.
3. Der Kunstrat nimmt Bewerbungen von Künstlern für die Projektphasen entgegen, trifft eine Auswahl und schlägt sie dem Vorstand vor.