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§ 2 Zweck und
Ziel
1. Der Zweck des Vereins ist in erster Linie die Förderung von Begegnungen,
der Auseinandersetzung und dem Austausch zwischen europäischen und afrikanischen
Künstlern. Zweck ist ferner, durch diese Begegnung eine gleichberechtigte
Rezeption der Kunst beider Kontinente zu fördern.
2. Ziel des Vereins ist die Verstärkung des kulturellen Dialogs zwischen
Afrika und Europa im Sinne eines gleichberechtigten Kulturaustausches. Dieser
Dialog soll besonders auf der Ebene der bildenen und darstellenden Kunst
geführt werden.
3. Ziel ist es, Kunst als lebensumspannenden Aspekt in die öffentliche Diskussion
einzubringen und den Gedanken des Kulturaustauschs und der Völkerverständigung
den Menschen vor Ort nahe zu bringen und die Auseinandersetzung darüber
in weitere, gesellschaftlich relevante Bereiche - wie Religion, Wirtschaft
und Politik - fortzusetzen.
4. Ziel ist eine kulturelle Bildungsarbeit durch gegenseitige Vermittlung
von afrikanischem und europäischem Kulturgut, um eine fundierte Auseinandersetzung
mit den Kulturen und Völkern Afrikas und Europas im Kulturvergleich zu ermöglichen
und langfristig Vorurteilen und rassistischen Tendenzen entgegenzuwirken.
§ 3 Aufgaben
des Vereins sind u.a.:
- Begegnung und Interaktion von Künstlern beider Kontinente in Form einer
geschlossenen Projektphase (sog. "Symposium"), die eine Rundreise im Gastland
(bzw. Gastländern), gemeinsames künstlerisches Arbeiten, Ausstellungen
und Aktionen mit und für die Öffentlichkeit (Seminare, Workshops, Diskussionen
etc.) enthält;
- Organisation oder Unterstützung von Ausstellungen, die inhaltlich den
Zielen des Vereins verpflichtet sind;
- Umfassende Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Publikationen
etc.);
- Kontaktpflege und Informationsaustausch mit öffentlichen Einrichtungen,
insbesondere in den Bereichen Bildung und Kunst (Museen, Galerien, Stiftungen,
Universitäten, Bildungseinrichtungen, nationale und internationale Kulturinstitute
u.a.);
§ 4 Gemeinnützigkeit
und Haushaltsführung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung,
insbesondere durch die Förderung des Kulturaustausches.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden.
Funktionsträger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch die Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden von Privatleuten
oder Firmen oder durch Zuschüsse von Behörden und Institutionen erbracht.
Der Verein hat unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß
Buch zuführen und einen jährlichen Rechnungsabschluß zu erstellen.
§ 10 Der Kunstrat
1. Der Kunstrat setzt sich aus mindestens drei Personen, die im . Bereich
der Kunst besonders qualifiziert sind, zusammen. Die Mitglieder des Kunstrates
müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.
2. Der Kunstrat unterstützt die Arbeit des Vereins und berät den Vorstand
in allen inhaltlichen Belangen, die den Bereich, der Kunst betreffen.
3. Der Kunstrat nimmt Bewerbungen von Künstlern für die Projektphasen
entgegen, trifft eine Auswahl und schlägt sie dem Vorstand vor. |